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   BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97   

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BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97 (https://dejure.org/1998,242)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1998 - 1 C 33.97 (https://dejure.org/1998,242)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 (https://dejure.org/1998,242)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung und Bestimmbarkeit - Willenserklärungen - Ausnahmefall - Billigkeitsvorschriften - Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge - Erstattungsanspruch - Geldleistungsanspruch - Gesetzmäßigkeit der Verwaltung - Koppelungsverbot - Lastenverteilung - Politische ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 84; AuslG § 7 Abs. 2; AuslG § 14 Abs. 1 S. 2; AuslG § 32 a; AuslG § 46 Nr. 6; AuslG § 54; BGB § 138; VwVG § 1 Abs. 2; VwVG § 3 Abs. 2 Buchst. a; VwVfG §§ 24 ff.; VwVfG § 56
    D (A), Bürgerkriegsflüchtlinge, Bosnier, Verpflichtungserklärung, Erstattungsanspruch, Auslegung, Ermessen, Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    AuslG § 7 Abs. 2; ; AuslG § 14 Abs. 1 Satz 2; ; AuslG § 32 a; ; AuslG § 46 Nr. 6; ; AuslG § 54; ; AuslG § 84; ; BGB § ... 138; ; VwVG § 1 Abs. 2; ; VwVG § 3 Abs. 2 Buchst. a; ; VwVfG § 24 ff.; ; VwVfG § 56

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen durch Angehörige aufgrund einer Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Verwaltungsverfahrensrecht - Geltendmachung und Begründung des Erstattungsanspruchs nach § 84 Abs. 1 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß § 84 AuslG

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einseitige Verpflichtungserklärung im Verwaltungsrecht; intendiertes Ermessen; Atypik

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 1
  • NJW 1999, 3279 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 165
  • NVwZ 1999, 779
  • DVBl 1999, 537
  • DÖV 1999, 600
  • ZAR 1999, 140
 
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Wird zitiert von ... (168)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Gebot, bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. § 6 Abs. 1 HGrG), verlangen in der Regel, daß die öffentliche Hand ihr zustehende Geldleistungsansprüche durchzusetzen hat (vgl. BVerfGE 30, 292 ; Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 ).

    Vor allem aber sind Rückforderungs- und Erstattungsansprüche typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen auf die Umstände des Einzelfalls einzugehen ist (vgl. § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG; § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG; § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG; vgl. dazu Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; §§ 48, 49, 49 a VwVfG; vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O., S. 57 ff.; §§ 45, 47, 50 Abs. 2 SGB X; BSGE 60, 209 ; § 92 a Abs. 1 Satz 2 BSHG).

  • BVerwG, 16.07.1997 - 1 B 138.97

    Verwaltungsverfahrensrecht - Sittenwidrigkeit von Verwaltungshandeln;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Offenbleiben kann, ob etwaige Rechtsmängel die Gültigkeit der Verpflichtungserklärungen oder die Berechtigung der Beklagten berühren, sie entgegenzunehmen und zur Grundlage der Zustimmung gemäß § 11 Abs. 1 DVAuslG zu machen (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1997 - BVerwG 1 B 138.97 - Buchholz 402.240 § 84 AuslG 1990 Nr. 1 = NVwZ 1998, 411 = InfAuslR 1997, 395).

    Soweit dies mit den auf den Einzelfall bezogenen Aussagen im Senatsbeschluß vom 16. Juli 1997 (a.a.O.) nicht übereinstimmt, hält der Senat an diesen nicht fest.

  • VGH Bayern, 17.07.1997 - 12 B 96.1165

    Haftung für den Lebensunterhalt eines Ausländers; Erstattungsanspruch für die

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    BVerwG 1 C 33.97 VGH 12 B 96.1165.

    Zur Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof im wesentlichen ausgeführt (NVwZ-RR 1998, 264 = InfAuslR 1998, 45):.

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 10/85

    Rückzahlung von Sozialleistungen - Vermögensübernahme - Inanspruchnahme als

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Im übrigen kennt die Rechtsordnung in weitem Umfang öffentlich-rechtliche Zahlungspflichten, die Ähnlichkeit zur Erstattungspflicht nach § 84 AuslG haben und die mit Leistungsbescheid durchgesetzt werden (vgl. etwa § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG; § 49 a Abs. 1 Satz 2 VwVfG; § 50 Abs. 3 SGB X; zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 29 Satz 2 BSHG vgl. Urteil vom 20. Januar 1977 - BVerwG 5 C 18.76 - BVerwGE 52, 16 ; BSGE 60, 209 ).

    Vor allem aber sind Rückforderungs- und Erstattungsansprüche typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen auf die Umstände des Einzelfalls einzugehen ist (vgl. § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG; § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG; § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG; vgl. dazu Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; §§ 48, 49, 49 a VwVfG; vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O., S. 57 ff.; §§ 45, 47, 50 Abs. 2 SGB X; BSGE 60, 209 ; § 92 a Abs. 1 Satz 2 BSHG).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Gebot, bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. § 6 Abs. 1 HGrG), verlangen in der Regel, daß die öffentliche Hand ihr zustehende Geldleistungsansprüche durchzusetzen hat (vgl. BVerfGE 30, 292 ; Urteil vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 ).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Vor allem aber sind Rückforderungs- und Erstattungsansprüche typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen auf die Umstände des Einzelfalls einzugehen ist (vgl. § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG; § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG; § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG; vgl. dazu Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; §§ 48, 49, 49 a VwVfG; vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O., S. 57 ff.; §§ 45, 47, 50 Abs. 2 SGB X; BSGE 60, 209 ; § 92 a Abs. 1 Satz 2 BSHG).
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Dies wird besonders augenfällig, wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird, um die Einreise und einen längeren (etwa zu Ausbildungszwecken) oder sogar auf Dauer angelegten Aufenthalt des Ausländers (etwa zur Familienzusammenführung) zu ermöglichen, die Geltungsdauer des Visums aber wie üblich auf drei Monate beschränkt wird (vgl. Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287 = Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 4, S. 11 = NVwZ 1997, 189).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Im übrigen kennt die Rechtsordnung in weitem Umfang öffentlich-rechtliche Zahlungspflichten, die Ähnlichkeit zur Erstattungspflicht nach § 84 AuslG haben und die mit Leistungsbescheid durchgesetzt werden (vgl. etwa § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG; § 49 a Abs. 1 Satz 2 VwVfG; § 50 Abs. 3 SGB X; zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 29 Satz 2 BSHG vgl. Urteil vom 20. Januar 1977 - BVerwG 5 C 18.76 - BVerwGE 52, 16 ; BSGE 60, 209 ).
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Trägt der an einer positiven Entscheidung Interessierte nicht das in seiner Macht Stehende dazu bei, die Voraussetzungen des andernfalls nicht erfüllten Begünstigungstatbestandes zu schaffen, nötigt die Rechtslage die Behörde dazu, die Begünstigung zu versagen (vgl. dazu z.B. BVerwGE 67, 177 ; 77, 164 ).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
    Trägt der an einer positiven Entscheidung Interessierte nicht das in seiner Macht Stehende dazu bei, die Voraussetzungen des andernfalls nicht erfüllten Begünstigungstatbestandes zu schaffen, nötigt die Rechtslage die Behörde dazu, die Begünstigung zu versagen (vgl. dazu z.B. BVerwGE 67, 177 ; 77, 164 ).
  • VGH Hessen, 29.08.1997 - 10 UE 2030/95

    Haftung für Lebensunterhalt eines Ausländers: Rechtsnatur der

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Darauf, ob die Verpflichtungserklärung vom 06.10.2011 - die sich ohnehin nur auf den Kläger zu 1 bezieht - weiterhin Bestand hat oder beispielsweise auf Grund des Wechsels des Aufenthaltszwecks mit dem Ende des Studiums zwischenzeitlich entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 1 C 33/97 - Rn. 34), kommt es daher vorliegend nicht an.
  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 10.16

    Verpflichtungsgeber haftet für die Lebensunterhaltskosten von

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats zur grundsätzlichen zeitlichen Begrenzung von Verpflichtungserklärungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - BVerwGE 108, 1 ) und ist im Ansatz revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Die Belastung des Verpflichtungsgebers bzw. seiner Erben mit den hier geltend gemachten Kosten ist auch nicht deshalb unverhältnismäßig, weil die Aufnahme syrischer Bürgerkriegsflüchtlingen auf der Grundlage entsprechender Aufnahmeanordnungen auch öffentlichen Interessen diente; die mit der Aufnahme verbundenen Lasten und Risiken sollten dementsprechend nicht nur von Privaten und nichtstaatlichen Stellen, sondern auch von der öffentlichen Hand getragen werden (vgl. zur Aufnahme bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - BVerwGE 108, 1 ).

  • VG Düsseldorf, 01.03.2016 - 22 K 7814/15

    Haftung aus Verpflichtungserklärung auch nach erfolgreichem Abschluss des

    Dies befugt die öffentliche Stelle, die die Mittel aufgewendet hat, die Erstattung durch Verwaltungsakt (Leistungsbescheid) geltend zu machen, BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 1 C 4/13 - und vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - (zu § 84 AuslG 1990), beide in juris.

    Ergänzend sind für die Auslegung der Erklärungen die zur Aufnahme von syrischen Staatsangehörigen getroffenen Aufnahmeanordnungen des MIK vom 26. September 2013, Az. 15-39.12.03-1-13-100(2603) und vom 3. Februar 2014, Az. 15-39.12.03-1-13-346(2603) heranzuziehen, vgl. zur entsprechenden Auslegung von Verpflichtungserklärungen im Hinblick auf die zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina getroffenen Regelungen: BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, BVerwGE 108, 1 ff. und juris, Rdn. 30.

    Allein diese Auslegung wird dem Zweck der Verpflichtungserklärungen gerecht, die von den obersten Landesbehörden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern festgelegten Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt syrischer Staatangehöriger, die infolge des Bürgerkriegs aus ihrem Wohnort fliehen mussten, zu erfüllen, vgl. zur entsprechenden Auslegung von Verpflichtungserklärungen im Hinblick auf die zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina getroffenen Regelungen: BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, BVerwGE 108, 1-21 und juris, Rdn. 32.

    Die Geltungsdauer der mit Blick auf eine Verpflichtungserklärung erteilten Aufenthaltserlaubnis hat daher grundsätzlich keine entscheidende Bedeutung für die Frage, für welchen Aufenthaltszweck und für welche (Gesamt-)Aufenthaltsdauer eine Verpflichtungserklärung gelten soll, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, BVerwGE 108, 1-21 und juris, Rdn. 34.

    Zudem ist es weder mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, vor der Einreise syrischer Flüchtlinge die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu verlangen, noch ist diese Erstattungspflicht im Hinblick auf die finanziellen Belastungen, die auf den Verpflichteten zukommen können, unverhältnismäßig, vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, juris, Rdn. 40 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 -, juris (im Hinblick auf die zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina getroffenen Regelungen).

    vgl. BVerwG vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 - VG Regensburg, Urteil vom 13. Februar 2013 - 9 K 12/14 -, beide in juris.

    Ein Regelfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis einschließlich der finanziellen Belastbarkeit des Verpflichteten im Verwaltungsverfahren voll und individuell geprüft worden sind und nichts dafür spricht, dass die Heranziehung zu einer unzumutbaren Belastung des Verpflichteten führen könnte, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33/97 - OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 2013 - 13 LC 197/11 -, beide in juris.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97   

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https://dejure.org/1998,88
BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97 (https://dejure.org/1998,88)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Asylanerkennung - Unrichtige Angaben - Verpflichtungsurteil - Streitgegenstand - Rechtskraft - Widerruf - Rücknahme - Behördlicher Bescheid - Aufrechterhaltung - Umdeutung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 2; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 121; AsylVfG § 77 Abs. 1; AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 1
    Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Wehrdienstentziehung, Asylberechtigte, Erstantrag, Falschangaben, Mehrfachantragstellung, Asylanerkennung, Rücknahme, Verpflichtungsurteil, Rechtskraft, Streitgegenstand, Bindungswirkung, Änderung der Sach- und Rechtslage, Amnestie, Widerruf

  • rechtsportal.de

    AsylVfG § 73 Abs. 1, 2; VwGO § 113 Abs. 1 § 121
    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige Angaben, Verpflichtungsurteil, Streitgegenstand, Rechtskraft, Widerruf, Rücknahme, Aufrechterhaltung eines behördlichen Bescheids aus anderen Gründen, Umdeutung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 30
  • NVwZ 1999, 302
  • DVBl 1999, 544
  • ZAR 1999, 140
 
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Wird zitiert von ... (275)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97
    Die Rechtskraft des Urteils vom 18. Januar 1993 hindert die Behörde nämlich nicht an der Aufhebung des Anerkennungsbescheids wegen späterer Änderungen der für das Urteil maßgeblichen Sach- und Rechtslage (zu dieser "zeitlichen Grenze der Rechtskraft" vgl. BVerwGE 91, 256 (258) [BVerwG 08.12.1992 - 1 C 12/92] m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97
    Schließlich ist auch die Möglichkeit einer Umdeutung des streitigen Bescheids vom Gericht in Betracht zu ziehen (vgl. z.B. BVerwGE 80, 96).
  • BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92

    Anforderungen an den Entzug der Asylberechtigung - Prognosemaßstab der

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97
    Da der Kläger nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts in dem rechtskräftigen Verpflichtungsurteil vorverfolgt ausgereist ist, wird das Berufungsgericht bei seiner Prüfung anhand des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zu beurteilen haben, ob sich weitere Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausschließen lassen (vgl. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 9 C 3.92 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG 1992 Nr. 1).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 137.81

    Anforderungen an die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97
    Denn Zweck des § 121 VwGO ist es zu verhindern, daß die aus einem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, über die durch Urteil entschieden worden ist, bei unveränderter Sach- und Rechtslage erneut - mit der Gefahr unterschiedlicher Ergebnisse - zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Parteien gemacht wird (stRspr; vgl. BVerwGE 70, 156 (158) [BVerwG 21.09.1984 - 8 C 137/81] und 96, 24 (25 ff.)).
  • VG Stuttgart, 22.10.2015 - 1 K 5060/13

    Verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung im Grenzgebiet zu einem anderen

    Nach ständiger Rechtsprechung ist dem Gericht die Heranziehung anderer als im angefochtenen Bescheid genannter Normen nur dann verwehrt, wenn dies zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheids führen würde oder der Betroffene in seiner Rechtsverteidigung unzumutbar beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 9 C 53.97 -, BVerwGE 108, 30 ff.).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Denn mit der Regelung des § 121 VwGO soll auch verhindert werden, dass die aus einem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, über die durch Sachurteil entschieden worden ist, bei unveränderter Sach- und Rechtslage erneut mit der Gefahr unterschiedlicher Ergebnisse zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Parteien gemacht wird (stRspr, vgl. Urteil vom 24. November 1998 BVerwG 9 C 53.97 BVerwGE 108, 30 ).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Die Stellung als Asylberechtigter wie auch die als politischer Flüchtling nach § 51 Abs. 1 AuslG ist nämlich - wie die Pflicht zum Widerruf nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG zeigt - nicht mit einer besonderen Bestandskraft oder einem erhöhten Vertrauensschutz ausgestattet (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. August 1988 - BVerwG 9 B 263.88 - Buchholz 402.25 § 16 AsylVfG Nr. 1; zu Besonderheiten bei rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 9 C 53.97 - BVerwGE 108, 30), sondern grundsätzlich stets von der Entwicklung der Verhältnisse im Verfolgerland abhängig.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,506
BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 (https://dejure.org/1999,506)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 (https://dejure.org/1999,506)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 (https://dejure.org/1999,506)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren bei Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens durch das Bundesamt ohne Erlaß einer erneuten Abschiebungsandrohung - Begriff der "ernstlichen Zweifel" iSv GG Art 16a Abs 4 S 1

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz - Asylfolgeverfahren - Erneute Abschiebungsandrohung - Türkischer Staatsangehöriger - Willkürverbot - Grundrecht auf Asyl - Rechtsstaatsprinzip - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 16a ... Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 94; ; AsylVfG § 71 Abs. 1, 4, 5; ; AsylVfG § 71 Abs. 5 Satz 2; ; AsylVfG § 71 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 7; ; VwGO § 123; ; VwVfG § 51 Abs. 1 bis 3

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 49
  • NVwZ Beilage 1999, 49
  • DVBl 1999, 1204
  • ZAR 1999, 140
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    b) Für verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Verfahren von um Eilrechtsschutz nachsuchenden Asylbewerbern enthält Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG, der die - grundsätzlich auch effektiven einstweiligen Rechtsschutz umfassende - Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG aufgenommen und insoweit umgestaltet hat, den Prüfungsmaßstab ("ernstliche Zweifel"; vgl. BVerfGE 94, 166 ).

    Art. 16a Abs. 4 GG sieht daneben vor, daß der Gesetzgeber die Voraussetzungen, unter denen von einer eindeutigen Aussichtslosigkeit des Asylantrages auszugehen ist ("... als offensichtlich unbegründet gelten, ..."), abstrakt und typisierend umschreiben und damit selbst weitere Fallgruppen bestimmen kann, in denen der Asylantrag als offensichtlich unbegründet zu behandeln sein soll, wobei er jedoch der Bedeutung des Asylrechts und des aus ihm abgeleiteten vorläufigen Bleiberechts gerecht werden muß (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

    Die verfassungsgerichtliche Prüfung der in solchen Fällen ergangenen fachgerichtlichen Entscheidungen richtet sich darauf, ob die Verneinung "ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts" verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 94, 166 ).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Die vom Verwaltungsgericht vorsorglich vorgenommene Umdeutung des Rechtsschutzbegehrens des Beschwerdeführers in einen unzulässigen Antrag, ohne daß zuvor auf die Stellung eines sachdienlichen Antrags hingewirkt worden wäre (vgl. §§ 86 Abs. 3, 88, 2. Halbsatz, 122 Abs. 1 VwGO), verstößt daher auch gegen das in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthaltene Verfassungsgebot, Rechtsbehelfe nicht so auszulegen, daß die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 78, 88 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95

    Asylfolgeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Die Landesanwaltschaft Bayern veranlaßte eine Anfrage nach dem sogenannten deutsch-türkischen Briefwechsel (vgl. BVerfGE 92, 245 ), die im August 1996 zum Ergebnis hatte, daß dem Beschwerdeführer in der Türkei keine Strafverfolgung und keine Strafvollstreckung drohe.

    Das Attest vom 14. September 1995, das erstmals von einer Reiseunfähigkeit sprach, war nicht im fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt worden, so daß der Beschwerdeführer insoweit zunächst auf das Abänderungsverfahren (nach § 80 Abs. 7 VwGO) zu verweisen ist (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 92, 245 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Gewährleistet ist der Rechtsweg im Rahmen der jeweiligen einfach-gesetzlichen Prozeßordnungen, so daß der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ).

    Sie muß im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtsuchenden zumutbar sein (BVerfGE 77, 275 ).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Gewährleistet ist der Rechtsweg im Rahmen der jeweiligen einfach-gesetzlichen Prozeßordnungen, so daß der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 9, 194 ; 10, 264 ; 27, 297 ; 35, 65 ; 40, 272 ; 77, 275 ).

    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Die vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte Auslegung und Anwendung der Vorschriften zum Eilrechtsschutz (§§ 80 Abs. 5, 123 VwGO) ist für die in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Garantie effektiven - auch vorläufigen - Rechtsschutzes von über den Einzelfall hinausreichender Tragweite (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Das Attest vom 14. September 1995, das erstmals von einer Reiseunfähigkeit sprach, war nicht im fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt worden, so daß der Beschwerdeführer insoweit zunächst auf das Abänderungsverfahren (nach § 80 Abs. 7 VwGO) zu verweisen ist (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 92, 245 ).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Insofern kommt der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch die Aufgabe zu, irreparable Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme vor deren abschließender gerichtlicher Überprüfung eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 37, 150 ; 79, 69 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 19 Abs. 4 GG eine Rechtsweggarantie des Inhalts, daß ein möglichst umfassender gerichtlicher Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt zur Verfügung stehen muß (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 25, 352 ; 51, 176 ; 54, 39 ; 67, 43 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63

    Gnadengesuch

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Zwar ist in dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach §§ 71 Abs. 4, 36 Abs. 3 und 4 AsylVfG i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO (zur Anwendbarkeit dieser Regelungen beim vorläufigen Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, DVBl 1999, S. 1204; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2002 - 2 BvR 191/02 -, DVBl 2002, S. 834 f.) eine besondere Beschleunigung angebracht.
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Versagung vorläufigen

    Die konkrete Rechtsanwendung ist aber verfassungsrechtlich dann nicht mehr hinnehmbar, wenn sie dazu führt, dass der Betroffene ganz unabhängig von seinem Verhalten schon aus prozessualen Gründen grundsätzlich keine gerichtliche Sachprüfung vor Vollzug der Abschiebung mehr erreichen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -, InfAuslR 1999, S. 256 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 796/03 -, juris, Rn. 4).
  • VG Düsseldorf, 25.04.2024 - 28 L 714/24
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 -,juris Rn. 1 und 22 mit Verweis auf Art. 16a Abs. 4 GG; Dickten, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht (Stand: 1. Oktober 2023), § 71 AsylG, Rn. 38.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1998 - 1 C 2.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1857
BVerwG, 18.12.1998 - 1 C 2.98 (https://dejure.org/1998,1857)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1998 - 1 C 2.98 (https://dejure.org/1998,1857)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 1 C 2.98 (https://dejure.org/1998,1857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Adoption - Annahme als Kind durch einen Deutschen - Verstoß gegen den Gleichheitssatz

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; RuStAG § 6; ; RuStAG § 8; ; BGB § 1752; ; BGB § 1753; ; BGB § 1768; ; BGB § 1772

  • rechtsportal.de

    Adoption; Annahme als Kinde; Annahmeantrag; Annahmeverfahren; Erwachsenenadoption; Gleichheitssatz; minderjährige Ausländer; notarielle Beurkundung; Staatsangehörigkeitserwerb; Volljährigenadoption; Vormundschaftsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 216
  • NJW 1999, 1347
  • FamRZ 1999, 780
  • DVBl 1999, 560 (Ls.)
  • DÖV 1999, 475
  • ZAR 1999, 140
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 C 2.98
    Auch in diesem Zusammenhang ist im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden, daß der Gesetzgeber dieser Zielsetzung bei volljährigen Ausländern größeres Gewicht zumißt als bei minderjährigen Ausländern (vgl. zu diesem Fragenkomplex BVerfGE 37, 217 ; BVerwGE 84, 93 ).

    Schließlich ist die unterschiedliche Ausgestaltung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen einer Adoption auch im Hinblick auf die typischerweise andere Lebenssituation und größere Unselbständigkeit eines minderjährigen Adoptivkindes gerechtfertigt (vgl. Beschluß vom 10. März 1998, a.a.O.; zur Frage des abgestuften Familienschutzes im Ausländerrecht in Fällen der Erwachsenenadoption vgl. BVerfGE 80, 81 ; BVerwGE 69, 359 ff.; zur Bedeutung einheitlicher Staatsangehörigkeit von Eltern und Kindern vgl. BVerfGE 37, 217 ; BVerwGE 84, 93 ).

  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89

    Wertentscheidung des Art. 6 GG - Ermessensentscheidung über Einbürgerungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 C 2.98
    Auch in diesem Zusammenhang ist im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden, daß der Gesetzgeber dieser Zielsetzung bei volljährigen Ausländern größeres Gewicht zumißt als bei minderjährigen Ausländern (vgl. zu diesem Fragenkomplex BVerfGE 37, 217 ; BVerwGE 84, 93 ).

    Schließlich ist die unterschiedliche Ausgestaltung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen einer Adoption auch im Hinblick auf die typischerweise andere Lebenssituation und größere Unselbständigkeit eines minderjährigen Adoptivkindes gerechtfertigt (vgl. Beschluß vom 10. März 1998, a.a.O.; zur Frage des abgestuften Familienschutzes im Ausländerrecht in Fällen der Erwachsenenadoption vgl. BVerfGE 80, 81 ; BVerwGE 69, 359 ff.; zur Bedeutung einheitlicher Staatsangehörigkeit von Eltern und Kindern vgl. BVerfGE 37, 217 ; BVerwGE 84, 93 ).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 1 B 249.97

    Staatsangehörigkeitsrecht - Adoption eines volljährigen Ausländers durch einen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 C 2.98
    Es bestehen nämlich genügend Gründe, die die unterschiedliche, Minderjährige bevorzugende Regelung zu rechtfertigen vermögen (vgl. Beschluß vom 10. März 1998 - BVerwG 1 B 249.97 - Buchholz 130 § 6 RuStAG Nr. 2 = InfAuslR 1998, 401).

    Schließlich ist die unterschiedliche Ausgestaltung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen einer Adoption auch im Hinblick auf die typischerweise andere Lebenssituation und größere Unselbständigkeit eines minderjährigen Adoptivkindes gerechtfertigt (vgl. Beschluß vom 10. März 1998, a.a.O.; zur Frage des abgestuften Familienschutzes im Ausländerrecht in Fällen der Erwachsenenadoption vgl. BVerfGE 80, 81 ; BVerwGE 69, 359 ff.; zur Bedeutung einheitlicher Staatsangehörigkeit von Eltern und Kindern vgl. BVerfGE 37, 217 ; BVerwGE 84, 93 ).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 C 2.98
    Schließlich ist die unterschiedliche Ausgestaltung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen einer Adoption auch im Hinblick auf die typischerweise andere Lebenssituation und größere Unselbständigkeit eines minderjährigen Adoptivkindes gerechtfertigt (vgl. Beschluß vom 10. März 1998, a.a.O.; zur Frage des abgestuften Familienschutzes im Ausländerrecht in Fällen der Erwachsenenadoption vgl. BVerfGE 80, 81 ; BVerwGE 69, 359 ff.; zur Bedeutung einheitlicher Staatsangehörigkeit von Eltern und Kindern vgl. BVerfGE 37, 217 ; BVerwGE 84, 93 ).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 C 2.98
    Schließlich ist die unterschiedliche Ausgestaltung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen einer Adoption auch im Hinblick auf die typischerweise andere Lebenssituation und größere Unselbständigkeit eines minderjährigen Adoptivkindes gerechtfertigt (vgl. Beschluß vom 10. März 1998, a.a.O.; zur Frage des abgestuften Familienschutzes im Ausländerrecht in Fällen der Erwachsenenadoption vgl. BVerfGE 80, 81 ; BVerwGE 69, 359 ff.; zur Bedeutung einheitlicher Staatsangehörigkeit von Eltern und Kindern vgl. BVerfGE 37, 217 ; BVerwGE 84, 93 ).
  • VGH Bayern, 30.10.1997 - 5 B 97.560
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 C 2.98
    BVerwG 1 C 2.98 VGH 5 B 97.560.
  • VG Stuttgart, 06.11.1996 - 7 K 1495/95
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1998 - 1 C 2.98
    Die gesetzliche Regelung soll - neben dem Ausschluß von Unzuträglichkeiten, die sich aufgrund der Anwendung von unterschiedlichem Heimatrecht hinsichtlich der Frage der Minderjährigkeit ergeben können (vgl. BTDrucks 10/504, S. 96) - ersichtlich verhindern, daß der zu adoptierende Minderjährige seine staatsangehörigkeitsrechtliche Position durch ein langwieriges vormundschaftsgerichtliches Verfahren verliert, was nach der früheren Rechtslage, bei der für die Frage der Minderjährigkeit auf das Wirksamwerden des Annahmebeschlusses abzustellen war, der Fall sein konnte (vgl. auch VG Stuttgart, FamRZ 1997, 1144 ).
  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18

    Feststehen der Identität des Anzunehmenden für den Ausspruch einer Annahme als

    Allerdings führt - anders als das Beschwerdegericht offensichtlich meint - ein Adoptionsantrag, der entgegen § 6 Satz 1 StAG wirksam erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Anzunehmenden gestellt wird, aufseiten des volljährigen Anzunehmenden auch dann nicht zum gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn die anschließende Annahme gemäß § 1772 BGB mit den starken Wirkungen einer Minderjährigenadoption ausgesprochen wird (vgl. BVerwG NJW 1999, 1347, 1348).
  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 C 20.02

    Adoption; Kindesadoption; Minderjährigenadoption; Annahme als Kind; Annahme eines

    Zu Recht hat das Oberverwaltungsgericht auch angenommen, dass der Gesetzgeber bei der Einführung dieser Vorschrift (durch das Adoptionsgesetz vom 2. Juli 1976, BGBl I S. 1749) und bei deren Änderung (durch das Gesetz zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts vom 25. Juli 1986) an dem Grundsatz festgehalten hat, dass volljährige Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund einer Adoption nicht wie minderjährige Ausländer kraft Gesetzes erwerben sollen, um jeden Anreiz zu vermeiden, durch eine Adoption die für Ausländer bestehenden aufenthaltsrechtlichen, berufsrechtlichen und sonstigen Beschränkungen zu umgehen (vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 1998 BVerwG 1 C 2.98 BVerwGE 108, 216 ).

    Diese noch auf weitere Gründe wie insbesondere die Vermeidung von Mehrfachstaatsangehörigkeit bei Erwachsenen gestützte Entscheidung des Gesetzgebers ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, auch nicht im Hinblick auf die Ungleichbehandlung des von einem Deutschen adoptierten minderjährigen Ausländers, der nach § 6 Satz 1 StAG ohne weiteres die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, und des von einem Deutschen adoptierten volljährigen Ausländers, der grundsätzlich nur gemäß § 8 RuStAG/StAG aufgrund einer Ermessensentscheidung eingebürgert werden kann (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1998 a.a.O., S. 219 ff., 220 f.).

    3 Der Senat ist bereits in dem genannten Urteil vom 18. Dezember 1998 a.a.O. der in der Literatur (vgl. Makarov/von Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, § 6 StAG S. 56 b) vertretenen Auffassung entgegengetreten, unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG bestünden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 6 Satz 1 StAG, weil die in dieser Vorschrift vorgesehene Anknüpfung an das Alter des Kindes im Zeitpunkt des Annahmeantrags zu willkürlichen Ergebnissen führe.

    Außerdem liegt es nahe, im Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung eine Entscheidung des Gesetzgebers im Interesse der Minderjährigen zu sehen, denen die ihnen gewährten Rechtsvorteile ohne Rücksicht auf Gestaltung und Dauer von Verfahren erhalten bleiben sollen (vgl. außer Urteil vom 18. Dezember 1998 a.a.O., S. 221 etwa: Urteil vom 17. Dezember 2002 BVerwG 1 C 10.02 BVerwGE 117, 283 zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Minderjährigkeit beim Folgeantrag auf Familienasyl; Urteil vom 30. April 1998 - BVerwG 1 C 12.96 Buchholz 402.240 § 23 AuslG Nr. 7 = NVwZ-RR 1998, 677 zur Stellung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis als maßgeblichen Zeitpunkt für das Merkmal der Minderjährigkeit beim Familiennachzug nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 AuslG; Urteil vom 18. November 1997 BVerwG 1 C 22.96 Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4 = NVwZ-RR 1998, 517 zur Altersgrenze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG; Urteil vom 3. Juni 1997 BVerwG 1 C 23.96 Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 14 = NVwZ 1997, 1126 zur Auslegung des § 47 Abs. 3 Satz 4 AuslG).

    9 a) Wie der Senat im Urteil vom 18. Dezember 1998 BVerwG 1 C 2.98 a.a.O. ausgeführt hat, setzt ein im Sinne des § 6 Satz 1 StAG berücksichtigungsfähiger Adoptionsantrag zunächst dessen Einreichung beim Vormundschaftsgericht vor der Vollendung des 18. Lebensjahres voraus.

  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 17.14

    Adoption; Annahme als Kind; Antragstellung; Zeitpunkt der Antragstellung;

    2.3 Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof sind im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass für einen Staatsangehörigkeitserwerb nach § 6 Satz 1 StAG erforderlich ist, dass ein Annahmeantrag zu einem Zeitpunkt bei dem Familiengericht gestellt worden ist, zu dem das Kind das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (s.a. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1998 - 1 C 2.98 - BVerwGE 108, 216), und dass dieser Annahmeantrag verfahrensrechtlich nicht dadurch "verbraucht" worden sein darf, dass er im Zeitpunkt der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres abschließend negativ beschieden oder wirksam zurückgenommen worden ist (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 1 C 20.02 - BVerwGE 119, 111 ).

    Dies modifiziert die bei Einfügung des § 6 StAG (Adoptionsgesetz vom 2. Juli 1976, BGBl. I S. 1749) getroffene Grundentscheidung, dass nur die Adoption Minderjähriger staatsangehörigkeitsrechtliche Folgen haben soll, um jeden Anreiz zu vermeiden, durch eine Adoption die für Ausländer bestehenden aufenthaltsrechtlichen, berufsrechtlichen und sonstigen Beschränkungen zu umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1998 - 1 C 2.98 - BVerwGE 108, 216 ; s.a. BT-Drs. 7/3061; S. 65), für Fälle im Grenzbereich zwischen Minderjährigen- und Volljährigenadoption.

  • BVerwG, 21.11.2006 - 5 C 19.05

    Adoptivkinder, kein Erwerb der Eigenschaft als Deutsche im Sinne des

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, gemäß der an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung keine Zweifel bestehen und insbesondere kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vorliegt (vgl. Beschluss vom 10. März 1998 - BVerwG 1 B 249.97 - InfAuslR 1998, 401 sowie Urteile vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 2.98 - BVerwGE 108, 216 und vom 14. Oktober 2003 - BVerwG 1 C 20.02 - BVerwGE 119, 111), folgt aber zugleich, dass es von Verfassungs wegen auch nach Art. 6 Abs. 1 GG nicht geboten ist, einer durch eine Erwachsenenadoption begründeten familienrechtlichen Bindung stets auch statusrechtliche Konsequenzen beizumessen oder solche Wirkungen zu ermöglichen.
  • VG Freiburg, 25.09.2002 - 4 K 1421/00

    Deutsche Staatsbürgerschaft eines von einem Statusdeutschen adoptierten

    In der Regelung des § 6 StAG (und früher des § 6 RuStAG), nach der im Staatsangehörigkeitsrecht (anders als z. B. im Bürgerlichen Recht) zwischen der Adoption Minderjähriger und Volljähriger zu unterscheiden ist, kommt ein allgemeiner Grundsatz zum Ausdruck, der sich auch aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt (BT-Drs. 7/3061, 65, und 10/504, 96; vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 18.12.1999, NJW 1999, 1347; Makarov/v.Mangoldt, a.a.O., § 6 RuStAG RdNr. 2).

    Darüber hinaus soll der bei der Adoption Volljähriger bestehenden größeren Missbrauchsgefahr begegnet werden und es sollen gerade bei Volljährigen doppelte Staatsangehörigkeiten möglichst vermieden werden (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 18.12.1999, a.a.O.;Hailbronner/Renner,a.a.O., § 6 StAG RdNr. 15).

    Daher verstößt die in § 6 StAG enthaltene Differenzierung auch nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot (BVerwG, Urt. v. 18.12.1999, a.a.O.).

  • BGH, 01.09.2020 - EnVR 104/18

    Formular-Unterschriftsfeld

    Es entspricht dem üblichen Sprachgebrauch und der Rechtslage im Verwaltungsrecht, eine Antragstellung erst dann anzunehmen, wenn der Antrag bei der Behörde eingegangen ist (vgl. BVerwG, NJW 1999, 1347).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 5 B 7.07

    Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Minderjährigenadoption: Anerkennung

    Zeitpunkt des Annahmeantrags ist der Zeitpunkt, in dem der Annahmeantrag beim Vormundschaftsgericht eingereicht wird (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 2.98 - juris Rn. 15).

    Die Regelung soll "ersichtlich verhindern, dass der zu adoptierende Minderjährige seine staatsangehörigkeitsrechtliche Position durch ein langwieriges vormundschaftsgerichtliches Verfahren verliert" (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 2.98 - juris Rn. 23); dem Minderjährigen soll mit dem Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung der ihm gewährte Rechtsvorteil ohne Rücksicht auf Gestaltung und Dauer von Verfahren erhalten bleiben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Oktober 2003 - BVerwG 1 C 20.02 - juris Rn. 19).

    Die bezüglich des Vorliegens dieser Voraussetzung abweichende Rechtsauffassung des Vormundschaftsgerichts hat für den vorliegenden Rechtsstreit jedoch keine Bindungswirkung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 2.98 - juris Rn. 19).

  • VG Freiburg, 23.06.2010 - 1 K 424/09

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis; Staatsangehörigkeitserwerb;

    Diese - noch auf weitere Gründe wie insbesondere die Vermeidung von Mehrfachstaatsangehörigkeit bei Erwachsenen gestützte - Entscheidung des Gesetzgebers ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, auch nicht im Hinblick auf die Ungleichbehandlung des von einem Deutschen adoptierten minderjährigen Ausländers, der nach § 6 Satz 1 StAG ohne weiteres die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, und des von einem Deutschen adoptierten volljährigen Ausländers, der grundsätzlich nur gemäß § 8 StAG aufgrund einer Ermessensentscheidung eingebürgert werden kann (BVerwG, Urt. v. 18.12.1998 - 1 C 2/98 -, NJW 1999, 1347; Urt. v. 14.10.2003 - 1 C 20/02 -, NJW 2004, 1401).

    Zeitpunkt des Annahmeantrags i.S. von § 6 Satz 1 StAG ist der Zeitpunkt, in dem der Annahmeantrag beim Vormundschaftsgericht eingereicht wird (BVerwG, Urt. v. 18.12.1998, a.a.O.).

    Die Gründe für die in § 1772 erfolgte Regelung sind familienrechtlicher, nicht staatsangehörigkeitsrechtlicher Natur (BVerwG, Urt. v. 18.12.1998, a.a.O.; Bay. VGH, Beschl. v. 3.3.1999 - 10 CS 98.2903 -, juris; Hamb. OVG, Beschl. v. 26.11.1996 - Bs IV 352/96 -, juris).

  • KG, 17.06.2003 - 1 W 302/01

    Minderjährigenadoption: Eintritt der Volljährigkeit beim Anzunehmendem während

    Insofern ist der bei Gericht eingereichte Annahmeantrag Verfahrensvoraussetzung, ohne den das Gericht nicht tätig werden und in der Sache entscheiden darf (BVerwGE 108, 216, 218; Keidel/Schmidt, FGG, 15. Aufl., § 12 Rn. 22).

    Dementsprechend stellt die Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Anwendung dieser Norm auch nur auf den verfahrenseinleitenden Antrag beim Vormundschaftsgericht ab und misst einem im Lauf des Verfahrens erneut gestellten Annahmeantrag, der sich nach den materiell-rechtlichen Vorschriften der Volljährigenadoption richtet, keine eigenständige Bedeutung bei (VG Stuttgart, FamRZ 1997, 1144; vgl. auch BVerwGE 108, 216, 218).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 13 S 2125/03

    Keine deutsche Staatsangehörigkeit bei Adoption durch einen vertriebenen

    Es besteht keine Veranlassung, an der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift zu zweifeln; insbesondere liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor (dazu ausführlich BVerwG, Urt. v. 18.12.1998 - 1 C 2.98 - E 108, 216 = NJW 1999, 1347; Beschl. v. 10.03.1998 - 1 B 249.97 -, InfAuslR 1998, 401; bestätigend BVerwG, Urt. v. 14.10.2003, E 119, 11 = NJW 2004, 1401).
  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1472/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • VG München, 30.10.2013 - M 25 K 12.3360

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeitserwerb durch

  • VGH Bayern, 30.06.2014 - 5 BV 14.173

    Die Rechtsfolgen des § 6 Satz 1 StAG treten ohne Rücksicht auf Gestaltung und

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1475/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 4215/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • VG Köln, 21.07.2010 - 10 K 5155/09

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises aufgrund der Annahme als Kind;

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13803
VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96 (https://dejure.org/1999,13803)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.01.1999 - 13 S 1616/96 (https://dejure.org/1999,13803)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - 13 S 1616/96 (https://dejure.org/1999,13803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Aufnahmeakt im Sinne des GG Art 116 Abs 1 hinsichtlich der Abkömmlinge eines Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 485 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1216
  • ZAR 1999, 140 FamRZ 2000, 485 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.11.1997 - 9 B 597.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei der anderweitigen Eingliederung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß jemand im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG in Deutschland Aufnahme gefunden hat, wenn er einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebte und diesen aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden mit deren Billigung in Deutschland genommen hat (BVerwG, Beschluß vom 12.11.1997 - 9 B 597.97 - unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.10.1959, BVerwGE 9, 231, vom 24.6.1971, BVerwGE 38, 224 und vom 12.5.1992, BVerwGE 90, 173).

    Die in §§ 105 c BVFG a.F., 100 Abs. 4 Satz 1 BVFG zum Ausdruck kommende funktionale Gleichwertigkeit von Übernahmegenehmigung und Aufnahmebescheid rechtfertigt die Annahme, sie auch hinsichtlich ihrer Qualität als Aufnahmeakt im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG gleichzusetzen (so offenbar auch BVerwG, Beschluß vom 12.11.1997, a.a.O. sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.12.1995 - 2 A 4116/94).

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß jemand im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG in Deutschland Aufnahme gefunden hat, wenn er einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebte und diesen aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden mit deren Billigung in Deutschland genommen hat (BVerwG, Beschluß vom 12.11.1997 - 9 B 597.97 - unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.10.1959, BVerwGE 9, 231, vom 24.6.1971, BVerwGE 38, 224 und vom 12.5.1992, BVerwGE 90, 173).

    Zwischen der Aufnahme der Kläger im Bundesgebiet und ihrer Eigenschaft als Abkömmlinge einer vertriebenen Volksdeutschen besteht auch der erforderliche kausale Zusammenhang (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1997 - 9 C 4.96

    Staatsangehörigkeitsrecht - Begriff des "Deutschen" und der "Aufnahme" i.S. von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96
    Aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.4.1997 - 9 C 4.96 - ergebe sich nichts anderes.

    Weiterhin ist geklärt, daß nach Einführung des Aufnahmeverfahrens im Sinne der §§ 26f. BVFG (Art. 1 des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28.6.1990, BGBl. I S. 1247) die Aufnahme im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG durch die Erteilung eines Aufnahmebescheids nach §§ 26f. BVFG erfolgt, wobei dahinstehen kann, ob dies der einzige Weg ist, um Aufnahme im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG finden zu können (BVerwG, Beschluß vom 29.4.1997 - 9 C 4.96 -, EZAR 270 Nr. 8).

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96
    Eine Prägung durch die Überlieferung volksdeutschen Bewußtseins (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.1994, BVerwGE 95, 311) ließ sich bei ihnen als Kindern im Übernahmeverfahren nämlich noch nicht feststellen.
  • BVerwG, 25.08.1976 - 8 C 64.75

    Vertriebenenausweis - Aussiedlergebiete - D1-Verfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96
    Darin lag eine ausländerrechtliche Entscheidung im Sinne von § 22 AuslG a.F., im Zusammenhang mit der die Vertriebeneneigenschaft gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG und damit die deutsche Volkszugehörigkeit lediglich als Vorfrage zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises geprüft wurde (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 25.8.1976, BVerwGE 51, 101).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1995 - 2 A 4116/94
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96
    Die in §§ 105 c BVFG a.F., 100 Abs. 4 Satz 1 BVFG zum Ausdruck kommende funktionale Gleichwertigkeit von Übernahmegenehmigung und Aufnahmebescheid rechtfertigt die Annahme, sie auch hinsichtlich ihrer Qualität als Aufnahmeakt im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG gleichzusetzen (so offenbar auch BVerwG, Beschluß vom 12.11.1997, a.a.O. sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7.12.1995 - 2 A 4116/94).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69

    Begriff der Aufnahme "in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß jemand im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG in Deutschland Aufnahme gefunden hat, wenn er einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebte und diesen aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden mit deren Billigung in Deutschland genommen hat (BVerwG, Beschluß vom 12.11.1997 - 9 B 597.97 - unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.10.1959, BVerwGE 9, 231, vom 24.6.1971, BVerwGE 38, 224 und vom 12.5.1992, BVerwGE 90, 173).
  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß jemand im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG in Deutschland Aufnahme gefunden hat, wenn er einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebte und diesen aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden mit deren Billigung in Deutschland genommen hat (BVerwG, Beschluß vom 12.11.1997 - 9 B 597.97 - unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.10.1959, BVerwGE 9, 231, vom 24.6.1971, BVerwGE 38, 224 und vom 12.5.1992, BVerwGE 90, 173).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    a) Das Verwaltungsgericht sieht es unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 90, 173) sowie auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. Januar 1999 (DVBl 1999, S. 1216) als geklärt an, dass für die Zeit vor Inkrafttreten des Bundesvertriebenengesetzes in seiner Fassung vom 2. Januar 1993 eine im sog. D-1-Verfahren erteilte Übernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamtes - wie sie den Beschwerdeführern erteilt worden ist - als Aufnahmeakt in Betracht kommen kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2321/01

    Statusfeststellung - Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit - Stichtag

    In die Übernahmegenehmigung im D1-Verfahren, die ihrem Vater bzw. Großvater erteilt worden ist, sind sie nicht einbezogen worden (vgl. in diesem Zusammenhang das Senatsurteil vom 28.1.1999 - 13 S 1616/96 -, DVBl. 1999, 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 313/97

    Feststellung der Deutscheneigenschaft - Aufnahmeakt iSd GG Art 116 Abs 1 -

    Der nach Art. 116 Abs. 1 GG erforderliche Kausalzusammenhang zwischen der Eigenschaft als Abkömmling eines aufgenommenen vertriebenen Volksdeutschen und der eigenen Aufnahme ist nicht gegeben, wenn der Abkömmling vom Bundesverwaltungsamt im sogenannten D1-Verfahren gerade im Hinblick auf eine von der Behörde angenommene eigene deutsche Volkszugehörigkeit übernommen worden ist (im Anschluß an das Senatsurteil vom 27.01.1999 - 13 S 1616/96).

    Zwar kann sie sich auf einen Aufnahmeakt im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG berufen; denn ihre Einreise in das Bundesgebiet erfolgte aufgrund einer im sogenannten D1-Verfahren erteilten Übernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamts, die nach der Rechtsprechung des Senats Aufnahmeakt im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist (vgl. im einzelnen Urteil vom 27.1.1999 - 13 S 1616/96).

  • VGH Bayern, 11.12.2003 - 5 B 00.1739

    Abkömmling; Aufnahme finden; Übernahmegenehmigung; D 1 Verfahren; Zusammenhang

    Eine Übernahmegenehmigung steht mit Blick auf Art. 116 Abs. 1 GG in ihren Rechtswirkungen einem Aufnahmebescheid in nichts nach (vgl. OVG Münster vom 24.10.1994, Az. 22 E 465/95 und vom 7.12.1995, Az.: 2 A 4116/94, UA S. 7 und 10; VGH Mannheim vom 27.1.1999, DVBl. 1999, 1216/1217; BVerwG vom 12.11.1997, Az.: 9 B 597.97, BA S. 4).

    Die darin zum Ausdruck kommende funktionale Gleichwertigkeit von Übernahmegenehmigung und Aufnahmebescheid rechtfertigt die Annahme einer auch qualitativen Äquivalenz in ihrer Wirkung als Aufnahmeakt i.S. des Art. 116 Abs. 1 GG (vgl. VGH Mannheim vom 27.1.1999, a.a.O. S. 1217).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 19 A 199/01

    Ausstellung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises für einen polnischen

    Ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 3. März 1999 - 13 S 313/97 -, und vom 27. Januar 1997 - 13 S 1616/96 -, DVBl 1999, 1216 (1217), m. w. N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 9 C 4.96 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1999 - 13 S 1616/96 -, a. a. O.

  • VGH Hessen, 20.02.2001 - 12 TG 1564/99

    Verhältnis zwischen Aufnahmebescheid und Spätaussiedlerbescheinigung

    Teilweise wurde die Übernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamts im D 1-Verfahren als Aufnahmeakt anerkannt (VGH Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 13 S 1616/96 -, EZAR 280 Nr. 1 = DVBl. 1999, 1216).

    3. Aufl., 2001, Art. 116 GG Rdnr. 4, 29, 31, 63, 71 ff., § 7 StAG Rdnr. 16 ff., § 40a StAG Rdnr. 4; Lübbe-Wolff, a.a.O., Art. 116 Rdnr. 37; Peters, NVwZ 2000, 1372; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, Rdnr. 3 /4, 6/87 ff.; v. Schenkendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, § 26 BVFG n. F. Anm. 1 a; Silagi, ZAR 2000, 3; Vedder in von Münch/Kunig, GG; 3. Aufl., 1996, Art. 116 Rdnr. 49; BVerwG, 29.04.1997 - 9 C 4.96 -, EZAR 270 Nr. 8; ebenso wohl auch BVerwG, 21.12.1992 - 9 B 466/97 - VGH Baden-Württemberg, 28.01.1999 - 13 S 1616/96 - VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 1228/96 -, Ls. in DVBl. 1999, 1231 u. FamRZ 2000, 485; VGH Baden-Württemberg, 11.03.1998 - 13 S 1855/96 - betr.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 19 A 5370/00

    Verpflichtung zur Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als

    BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 9 C 4.96 - OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 19 A 199/01 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1999 - 13 S 1616/96 -, DVBl 1999, 1216 (1216 f.).

    Offen gelassen BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 1999 - 1 B 47/99 -, juris, und vom 17. Juli 1998 - 1 B 68.98 - a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 4. März 1999 - 13 S 313/97 -, juris, vom 4. März 1999 - 13 S 1228/96 -, juris = DVBl 1999, 1231 f. (nur Leitsätze), und vom 27. Januar 1999 - 13 S 1616/96 -, a. a. O., 1217; vgl. auch für Fälle, in denen den Abkömmlingen eine Übernahmegenehmigung erteilt worden ist: OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 19 A 199/01 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2002 - 19 A 467/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung eines Ausweises über die

    BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 9 C 4.96 - OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 19 A 199/01 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1999 - 13 S 1616/96 -, DVBl 1999, 1216 (1216 f.).

    Offen gelassen BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 1999 - 1 B 47/99 -, juris, und vom 17. Juli 1998 - 1 B 68.98 - a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 4. März 1999 - 13 S 313/97 -, juris, vom 4. März 1999 - 13 S 1228/96 -, juris = DVBl 1999, 1231 f. (nur Leitsätze), und vom 27. Januar 1999 - 13 S 1616/96 -, a. a. O., 1217; vgl. auch für Fälle, in denen den Abkömmlingen eine Übernahmegenehmigung erteilt worden ist: OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 19 A 199/01 -.

  • VGH Hessen, 16.07.1999 - 12 UE 2818/98

    Feststellungsklage - Statusdeutscher

    Sie besaßen damals, da Aufnahmebescheide im Sinne von § 27 ff. BVFG erst später eingeführt worden sind (vgl. dazu v. Schenkendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, B 2, Anm. zu §§ 26 ff. BVFG n. F.), keinen derartigen Aufnahmebescheid und wurden auch sonst nicht förmlich als deutsche Volkszugehörige aufgenommen (zur Aufnahme durch Erteilung einer Übernahmegenehmigung im D 1-Verfahren vgl. VGH Baden-Württemberg, 27.01.1999 -- 13 S 1616/96 --, EZAR 280 Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2004 - 19 B 1396/02

    D (A), Aussiedler, D1-Verfahren, Übernahmeerklärung, unbefristete

    BVerwG, Urteil vom 25. August 1976 - VIII C 64.75 -, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1999 - 13 S 1616/96 -, DVBl 1999, 1216 (1217).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2000 - 2 L 103/99
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3285
OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99 (https://dejure.org/1999,3285)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.02.1999 - 11 B 10148/99 (https://dejure.org/1999,3285)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 11 B 10148/99 (https://dejure.org/1999,3285)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländer; Spätaussiedlerbescheinigung; Ablehnungsbescheid; Aufnahmebescheid; Aufenthaltsgenehmigung; Ausreisepflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1999, 968
  • ZAR 1999, 140
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 10 TG 4207/95

    Kein Eintritt der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 bei verspätet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99
    Der Eintritt dieser von der Antragstellung abhängigen Wirkung "nach Ablauf" der Befreiung vom Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung bzw. derGeltungsdauer des Visums ist allerdings nur möglich, wenn der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung noch "vor Ablauf" von der Befreiung vomErfordernis der Aufenthaltsgenehmigung bzw. der Antrag auf Verlängerung des Visums noch "vor Ablauf" von dessen Geltungsdauer gestellt wurde (so auch der 13. Senat des VGH BW, Beschluss vom 07. Februar 1995 - 13 S 2924/94 -EZAR 622 Nr. 23 S. 3 = InfAuslR 95, 231 sowie Kloesel/Christ/Häußer a.a.O. § 69 AuslG Rdnr. 9; vgl. ferner HessVGH, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 10 TG 4207/95 - EZAR 622 Nr. 28 S. 2).

    Zudem setzt die "Verlängerung" eines Visums schon begrifflich voraus, dass dieses noch nicht abgelaufen ist, da es sich sonst nicht um eine Verlängerung, sondern um eine Neuerteilung handeln würde (so auch HessVGH, Beschlüsse vom 22. Mai 1996 a.a.O. und vom 29. Januar 1997 - 12 TG 996/96 - vgl. ferner VGH BW, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 13 S 990/93 -).

    Da dieselbe Rechtsfolge - fiktive Duldung - eintritt, wenn ein bei der Einreise vom Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung befreiter Ausländer die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung beantragt, indessen kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung der beiden Fälle des § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG ersichtlich ist, darf mithin auch in diesem Fall der rechtmäßige Aufenthalt noch nicht beendet und muss der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung also auch deshalb vor Ablauf der Befreiung vom Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung gestellt sein, soll die Fiktionswirkung des § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG eintreten (so auch HessVGH, Beschluss vom 22. Mai 1996 a.a.O.).

    2 und vom 22. Mai 1996 a.a.O.; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländerrecht S. 22; Funke-Kaiser a.a.O. § 69 AuslG Rdnr. 40 und § 96 AuslG Rdnr. 5; Hailbronner a.a.O. § 42 AuslG Rdnrn. 15 ff.; Kanein/Renner a.a.O. § 69 AuslG Rdnrn. 6 und 10; v.d. Weiden a.a.O. Rdnr. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1992 - 13 S 1638/92

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99
    Insoweit widerspricht die Begründung zum Entwurf des § 69 Abs. 3 AuslG aber nicht nur sichselbst, da drei Sätze zuvor ausdrücklich vom Erhalt des Status eines Ausländers die Rede ist (siehe oben), sondern auch dem Gesetzeswortlaut in § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG (siehe oben) und bei der Verwendung des Wortes "Verlängerung" (siehe oben) sowie ferner der aufgezeigten Systematik und dem Sinnzusammenhang der Absätze 2 und 3 des § 69 AuslG (so auch der 13. Senat des VGH BW, Beschluss vom 31. August 1992 - 13 S 1638/92 - EZAR 040 Nr. 2 S. 5), sodass der Begründung des Gesetzentwurfes deshalb insoweit keine entscheidende Bedeutung bei der Auslegung von § 69 Abs. 3 AuslG beigemessenwerden kann.

    Da aber nicht ersichtlich ist, dass der Gesetzgeber ein solches Ergebnis beabsichtigt hat, ist auch deshalb davon auszugehen, dass ein verspäteter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung die bereits eingetretene Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht nicht entfallen lässt (im Ergebnis ebenso VGH BW, Beschluss vom 31. August 1992 a.a.O.; wie dieser für einen Wegfall der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht nur bei Eintritt der Fiktionswirkung des § 69 Abs. 3 AuslG auch Kanein/Renner a.a.O. § 42 AuslG Rdnr. 6, v.d. Weiden a.a.O. Rdnr. 40 und wohl auch HambOVG, Beschluss vom 19. November 1993 a.a.O.; letztlich ohne Begründung anderer Ansicht HessVGH, Beschluss vom 27. Mai 1997 - 13 TZ 1261/97 - InfAuslR 1997, 367 und Fraenkel a.a.O. S. 217).

  • BVerwG, 11.07.1994 - 9 B 288.94

    Vertriebene - Härtefall - Aufnahmebescheid - Bleiberecht nach

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99
    Ein solcher Ablehnungsbescheid ist ab seiner Bekanntgabe dem Betroffenen gegenüber wirksam, sodass seine Bestandskraft nicht Voraussetzung für die Anwendung ausländerrechtlicher Vorschriften ist (so auch Kloesel/Christ/Häußer a.a.O. Rdnr. 18; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 2 BvR 182/92 - InfAuslR 92, 131 und BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1994 - 9 B 288.94 - InfAuslR 94, 373 m.z.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die weiteren Nachweise aus der obergerichtlichen Rechtsprechung bei Kloesel/Christ/Häußer a.a.O. Rdnr. 19).

    Da schließlich auch weder ein Antrag auf Feststellung der Rechtsstellung als Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG noch ein Antrag auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung im Sinne von § 15 Abs. 1 oder 2 BVFG 93 ein - vorläufiges - Aufenthalts- oder doch Bleiberecht begründet (vgl. nochmals BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1992 a.a.O., BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1994 a.a.O. m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Funke- Kaiser a.a.O. § 1 AuslG Rdnr. 23; Kloesel/Christ/Häußer a.a.O. § 1 AuslG Rdnr. 19 m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; vgl. auch Kanein/Renner a.a.O. § 1 AuslG Rdnrn. 9 f. m.w.N.), sind die Antragsteller gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG vollziehbar ausreisepflichtig.

  • BVerfG, 25.02.1992 - 2 BvR 182/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung des Bleiberechts vor

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99
    Ein solcher Ablehnungsbescheid ist ab seiner Bekanntgabe dem Betroffenen gegenüber wirksam, sodass seine Bestandskraft nicht Voraussetzung für die Anwendung ausländerrechtlicher Vorschriften ist (so auch Kloesel/Christ/Häußer a.a.O. Rdnr. 18; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 2 BvR 182/92 - InfAuslR 92, 131 und BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1994 - 9 B 288.94 - InfAuslR 94, 373 m.z.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die weiteren Nachweise aus der obergerichtlichen Rechtsprechung bei Kloesel/Christ/Häußer a.a.O. Rdnr. 19).

    Da schließlich auch weder ein Antrag auf Feststellung der Rechtsstellung als Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG noch ein Antrag auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung im Sinne von § 15 Abs. 1 oder 2 BVFG 93 ein - vorläufiges - Aufenthalts- oder doch Bleiberecht begründet (vgl. nochmals BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1992 a.a.O., BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1994 a.a.O. m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Funke- Kaiser a.a.O. § 1 AuslG Rdnr. 23; Kloesel/Christ/Häußer a.a.O. § 1 AuslG Rdnr. 19 m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; vgl. auch Kanein/Renner a.a.O. § 1 AuslG Rdnrn. 9 f. m.w.N.), sind die Antragsteller gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG vollziehbar ausreisepflichtig.

  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99
    Nach alledem fehlt damit der erforderliche kausale Zusammenhang zwischen der Eigenschaft der Antragsteller zu 1), 3) und 4), Abkömmlinge von vertriebenen Volksdeutschen zu sein, und ihrer Aufnahme (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1992 - 1 C 54.89 - E 90, 173 m.w.N.; Hailbronner/Renner, StAngR, 2. Auflage, Art. 116 GG Rdnr. 66; Makarov/v. Mangoldt, Dt. StAngR, 3. Auflage, Art. 116 GG Rdnr. 40).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 9 C 4.96

    Staatsangehörigkeitsrecht - Begriff des "Deutschen" und der "Aufnahme" i.S. von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99
    Unabhängig davon war zwar Herr ... Vertriebener und ist zwar Frau ... ... Vertriebene im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG in der Fassung des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28. Juni 1990 (BVFG 90), auch sind die Antragsteller zu 1), 3) und 4) deren Abkömmlinge sowie im Besitz eines Aufnahmebescheides im Sinne von § 26 BVFG in der Fassung des am 01. Januar 1993 in Kraft getretenen Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes (BVFG 93) nach Deutschland gekommen und haben schon dadurch hier Aufnahme im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG gefunden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 9 C 4.96 - EZAR 72 Nr. 8).
  • VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 TZ 1261/97

    Ausschluß der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 ohne Überprüfung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99
    Da aber nicht ersichtlich ist, dass der Gesetzgeber ein solches Ergebnis beabsichtigt hat, ist auch deshalb davon auszugehen, dass ein verspäteter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung die bereits eingetretene Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht nicht entfallen lässt (im Ergebnis ebenso VGH BW, Beschluss vom 31. August 1992 a.a.O.; wie dieser für einen Wegfall der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht nur bei Eintritt der Fiktionswirkung des § 69 Abs. 3 AuslG auch Kanein/Renner a.a.O. § 42 AuslG Rdnr. 6, v.d. Weiden a.a.O. Rdnr. 40 und wohl auch HambOVG, Beschluss vom 19. November 1993 a.a.O.; letztlich ohne Begründung anderer Ansicht HessVGH, Beschluss vom 27. Mai 1997 - 13 TZ 1261/97 - InfAuslR 1997, 367 und Fraenkel a.a.O. S. 217).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und gleichzeitige Androhung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99
    Dem kann nicht etwa entgegengehalten werden, § 69 Abs. 2 Satz 2 AuslG, wonach in drei im Einzelnen geregelten Fallgruppen die fiktive Duldung im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG nicht eintritt,sei eine abschließende Regelung, sodass deshalb eine verspätete Antragstellung nicht zum Ausschluss der fiktiven Duldung führe (so aber der 1. Senat des VGH BW, Beschlüsse vom 25. Juli 1994 - 1 S 627/94 - und vom 14. November 1994 - 1 S 818/94 - EZAR 622 Nr. 22 und 033 Nr. 5 sowie Funke-Kaiser a.a.O., § 69 AuslG Rdnr. 23).
  • VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92

    Beginn der Erlaubnisfiktion in den Fällen des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 2 iVm Abs 1

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99
    Da auch sonst die Begründung des Gesetzentwurfs und der Wortlaut des Gesetzes selbst nicht zu einer gegenteiligen Annahme zwingen, ist aus den dargelegten Gründen mithin davon auszugehen, dass § 69 Abs. 3 AuslG den Eintritt der Fiktion eines erlaubten Aufenthaltes von einem bei Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung noch rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet abhängig macht (im Ergebnis ebenso: VGH BW, Beschluss vom 31. August 1992, Urteil vom 21. Oktober 1993 und Beschluss vom 07. Februar 1995, alle a.a.O., sowie Hailbronner, Ausländerrecht, § 69 AuslG Rdnr. 45 und wohl auch Kloesel/Christ/Häußer a.a.O. § 69 AuslG Rdnr. 17 b; unter Berufung auf den Wortlaut der Begründung des Gesetzentwurfes und/oder des § 69 Abs. 3 Satz 2 AuslG anderer Ansicht: HambOVG, Beschluss vom 19. November 1993 a.a.O., HessVGH, Beschlüsse vom 10. März 1993 - 12 TH 2740/92 -EZAR 622 Nr. 19 S. 2 f., vom 22. Mai 1995 - 9 TG 3313/94 - EZAR 460 Nr. 13S.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1995 - 13 S 2924/94

    Wirkung eines verspätet gestellten Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung - kein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99
    Der Eintritt dieser von der Antragstellung abhängigen Wirkung "nach Ablauf" der Befreiung vom Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung bzw. derGeltungsdauer des Visums ist allerdings nur möglich, wenn der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung noch "vor Ablauf" von der Befreiung vomErfordernis der Aufenthaltsgenehmigung bzw. der Antrag auf Verlängerung des Visums noch "vor Ablauf" von dessen Geltungsdauer gestellt wurde (so auch der 13. Senat des VGH BW, Beschluss vom 07. Februar 1995 - 13 S 2924/94 -EZAR 622 Nr. 23 S. 3 = InfAuslR 95, 231 sowie Kloesel/Christ/Häußer a.a.O. § 69 AuslG Rdnr. 9; vgl. ferner HessVGH, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 10 TG 4207/95 - EZAR 622 Nr. 28 S. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 1 S 627/94

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf

  • VGH Hessen, 29.01.1997 - 12 TG 996/96

    Duldungsfiktion nach AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - Entstehungstatbestände; kein

  • VGH Hessen, 22.02.1995 - 9 TG 3313/94

    Eintritt der Fiktionswirkung des erlaubten Aufenthaltes bei verspätetem Antrag;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 13 S 990/93

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf

  • OVG Sachsen, 08.01.2004 - 3 BS 113/02

    Aufenthaltserlaubnis, Duldungsfiktion, Versagungsgrund

    Die Frage wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (bejahend: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.11.1994, aaO; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2000, aaO; Funke-Kaiser in: GK-AuslG, Stand: April 2001, § 69 RdNr. 23 f; verneinend: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.2.1995, NVwZ-RR 1995, 294; HessVGH, Beschl. v. 22.5.1996, EzAR 622 Nr. 28; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.2.1999 - 11 B 10148/99 - zitiert nach JURIS; Kloesel/Christ/Häußer, Dt. AuslR, Stand: April 2002, § 69 RdNr. 9; Renner, AuslG, 7. Aufl. 1999, § 69 RdNr. 13; Hailbronner, AuslR, Stand: November 1997, § 69 RdNr. 18).

    Die zweite Tatbestandsalternative betreffend die Verlängerung eines Visums zwingt von der Normsystematik her zu keinem anderen Schluss (ebenso Funke-Kaiser in: GK-AuslG, aaO, § 69 RdNr. 24; a.A.: HessVGH, Beschl. v. 22.5.1996, aaO [3]; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.2.1999, aaO [2]).

    Zwar setzt ein Verlängerungsantrag rechtslogisch voraus, dass das zu verlängernde Visum noch nicht durch Ablauf der Geltungsdauer erloschen ist, so dass eine Verlängerung vor Ablauf beantragt werden muss (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.3.1997, aaO [273]; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.2.1999, aaO [2, 5]).

    Während die Entstehungsgeschichte keinen zusätzlichen Aufschluss gibt (vgl. einerseits: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.11.1994, aaO; Funke-Kaiser in: GK-AuslG, aaO; andererseits: HessVGH, Beschl. v. 22.5.1996, aaO [4]; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.2.1999, aaO [4]), spricht die von § 69 Abs. 2 AuslG bezweckte Abgrenzung der Duldungs- von der dem Antragsteller günstigeren Erlaubnisfiktion nach Auffassung des Senats für die Auslegung, dass erstere im Gegensatz zu § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG auch verspäteten Anträgen zukommen kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 1018/01

    Abschiebung trotz Besitz eines Aufnahmebescheides

    Der Besitz eines Aufnahmebescheids steht in solchen Fällen dem Erlass einer Abschiebungsandrohung nicht entgegen (so zutreffend auch OVG Hamburg, Beschluss v. 05.05.2000 - 4 Bs 75/00 - = EZAR 280 Nr. 6; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 10.02.1999 - 11 B 10148/99 - von diesem Verständnis ausgehend auch BVerfG, 2. Senat 3. Kammer, Beschluss v. 25.02.1992 - 2 BvR 182/92 - = InfAuslR 1992, 131-132).

    Damit fehlt der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen der behaupteten Abkömmlingeigenschaft und der Aufnahme (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 10.02.1999 a.a.O.; vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 12.05.1992 - 1 C 54.89 -, BVerwGE 90, 173 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob dieses verfahrensabhängige Aufenthaltsrecht der Antragsteller unmittelbar mit der Ablehnung ihrer Anträge auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung in den Bescheiden des Landratsamts Lörrach vom 13.05.2002 entfiel (so etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.02.1999 - 11 B 10148/99 -, ZAR 1999, 140 = DÖV 1999, 968) oder ob dies erst der Fall war, als das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 23.02.2005 - 2 K 1340/04 - nach Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen dieses durch Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 27.01.2006 - 6 S 809/05 - rechtskräftig wurde (so OVG Brandenburg, Beschl. v. 02.07.2004 - 4 B 66/04 -, EzAR 281 Nr. 4 = ZAR 2004, 328).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 13 S 3035/04

    Keine ausländerrechtlichen Rechtsansprüche aufgrund wahrheitswidriger

    Entgegen der vom Verwaltungsgericht vertretenen Ansicht ist die ausländerrechtliche Abschiebungsandrohung nämlich kein "sonstiger Verwaltungsakt" im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AuslG 1990; sie setzt bereits die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht voraus, stellt allenfalls das Bestehen der Ausreisepflicht und deren Vollziehbarkeit fest und kann damit kein "sonstiger Verwaltungsakt" im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AuslG sein, "aufgrund" dessen ein Ausländer ausreisepflichtig ist (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19.11.1993 - Bs VII 199/92 -, DÖV 1999, 968; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.2.1999 - 11 B 10148/99 -, DÖV 1999, 968; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht Bd. 1, § 69 AuslG 1990 RdNr. 14; GK-AuslR 1990, § 42 RdNr. 48).
  • OVG Brandenburg, 15.08.2003 - 4 B 225/03

    Konsequenz der Ablehnung eines Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung als

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  • OVG Hamburg, 05.05.2000 - 4 Bs 75/00

    Anwendbarkeit der Regelungen des Ausländergesetzes bei Einreise mit einem

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  • OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04

    Androhung der Abschiebung zur Durchsetzung einer kraft Gesetzes bestehenden

    Die vom Antragsgegner demgegenüber - unter Berufung auf eine Entscheidung des OVG Koblenz (Beschluss vom 10. Februar 1999 - 11 B 10148/99 -, zit. n. JURIS) - angeführte "Tatbestandswirkung" der Bescheide kann zu keinem anderen Ergebnis führen.
  • OVG Hamburg, 09.07.2003 - 4 Bs 236/03

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Fiktionswirkung, Erlaubnisfiktion,

    Vielmehr bestimmt die gesetzliche Regelung lediglich, dass er bis zu einer vollziehbaren Versagung der beantragten Aufenthaltsgenehmigung (§ 42 Abs. 2 Satz 2 1. Alt. AuslG) nicht abgeschoben werden darf (so auch HessVGH, Beschluss vom 27.5.1997, InfAuslR 1997 S. 367, 368, Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 4.3.1999, 10 VG 5392/98; a.A. - jedoch ohne weitere Begründung - VGH Baden-Württemberg, z.B. Beschluss vom 31.8.1992, EZAR 040 Nr. 2 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.2.1999, 11 B 10148/99, juris, DÖV 1999 S. 968 nur LS).
  • VGH Hessen, 20.02.2001 - 12 TG 1564/99

    Verhältnis zwischen Aufnahmebescheid und Spätaussiedlerbescheinigung

    EZAR 280 Nr. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1995 - 2 A 4117/94 - OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99 -, EZAR 280 Nr. 2; VG Arnsberg, 21.06.2000 - 1 K 5698/98 - und - 1 K 5699/98 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 8 N 124.03

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Feststellung der deutschen

    Steht (noch) nicht fest, ob der Betroffene Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist, dann ist er Ausländer im Sinne des § 1 Abs. 2 AuslG (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 4 Bs 75/00 - OVG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 10. Februar 1999 - 11 B 10148/99 - jeweils nachgewiesen in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2005 - 13 S 2072/04

    Wahrung der Begründungsfrist nach gesetzlicher Neuregelung des

  • VG Darmstadt, 12.11.2003 - 5 G 497/03

    Einreise mit Schengen Visum C zu Daueraufenthalt; Wirkungen des Zusatzprotokolls

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2004 - 19 B 1827/03

    Abkömmling deutscher Volkszugehöriger ; Voraussetzungen für eine Erteilung einer

  • VG Sigmaringen, 17.04.2000 - 1 K 447/99

    Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung; Prüfung des Vorliegens einer

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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98   

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BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98 (https://dejure.org/1999,9685)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98 (https://dejure.org/1999,9685)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/98 (https://dejure.org/1999,9685)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 1204
  • ZAR 1999, 140
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    b) Für verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in Verfahren von um Eilrechtsschutz nachsuchenden Asylbewerbern enthält Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG , der die - grundsätzlich auch effektiven einstweiligen Rechtsschutz umfassende - Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG aufgenommen und insoweit umgestaltet hat, den Prüfungsmaßstab ("ernstliche Zweifel"; vgl. BVerfGE 94, 166 [189 ff., 194]).

    Art. 16a Abs. 4 GG sieht daneben vor, daß der Gesetzgeber die Voraussetzungen, unter denen von einer eindeutigen Aussichtslosigkeit des Asylantrages auszugehen ist ("... als offensichtlich unbegründet gelten, ..."), abstrakt und typisierend umschreiben und damit selbst weitere Fallgruppen bestimmen kann, in denen der Asylantrag als offensichtlich unbegründet zu behandeln sein soll, wobei er jedoch der Bedeutung des Asylrechts und des aus ihm abgeleiteten vorläufigen Bleiberechts gerecht werden muß (vgl. BVerfGE 94, 166 [191]).

    Die verfassungsgerichtliche Prüfung der in solchen Fällen ergangenen fachgerichtlichen Entscheidungen richtet sich darauf, ob die Verneinung "ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts" verfassungsrechtlich zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 94, 166 [194 f.]).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Gewährleistet ist der Rechtsweg im Rahmen der jeweiligen einfach-gesetzlichen Prozeßordnungen, so daß der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [267 f.]; 27, 297 [310]; 35, 65 [72 f.]; 40, 272 [274]; 77, 275 [284]).

    Sie muß im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtsuchenden zumutbar sein (BVerfGE 77, 275 [284]).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Gewährleistet ist der Rechtsweg im Rahmen der jeweiligen einfach-gesetzlichen Prozeßordnungen, so daß der Weg zu den Gerichten, insbesondere auch zur inhaltlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung, von der Erfüllung und dem Fortbestand bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [267 f.]; 27, 297 [310]; 35, 65 [72 f.]; 40, 272 [274]; 77, 275 [284]).

    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 78, 88 [99]; 88, 118 [124]).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 78, 88 [99]; 88, 118 [124]).

    Die vom Verwaltungsgericht vorsorglich vorgenommene Umdeutung des Rechtsschutzbegehrens des Beschwerdeführers in einen unzulässigen Antrag, ohne daß zuvor auf die Stellung eines sachdienlichen Antrags hingewirkt worden wäre (vgl. §§ 86 Abs. 3, 88, 2. Halbsatz, 122 Abs. 1 VwGO ), verstößt daher auch gegen das in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthaltene Verfassungsgebot, Rechtsbehelfe nicht so auszulegen, daß die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.).

  • BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95

    Asylfolgeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Die Landesanwaltschaft Bayern veranlaßte eine Anfrage nach dem sogenannten deutsch-türkischen Briefwechsel (vgl. BVerfGE 92, 245 [256 ff.]), die im August 1996 zum Ergebnis hatte, daß dem Beschwerdeführer in der Türkei keine Strafverfolgung und keine Strafvollstreckung drohe.

    Das Attest vom 14. September 1995, das erstmals von einer Reiseunfähigkeit sprach, war nicht im fachgerichtlichen Verfahren vorgelegt worden, so daß der Beschwerdeführer insoweit zunächst auf das Abänderungsverfahren (nach § 80 Abs. 7 VwGO ) zu verweisen ist (vgl. BVerfGE 70, 180 [187 f.]; 92, 245 [256, 260]).

  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren bei Ablehnung der Durchführung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Der Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1999 - 2 BvR 2131/95 - wird dahingehend berichtigt, daß Umdruck Seite 9, Zeilen 9 - 12 wie folgt lauten:.
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Insofern kommt der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch die Aufgabe zu, irreparable Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme vor deren abschließender gerichtlicher Überprüfung eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]; 35, 382 [401 f.]; 37, 150 [153]; 79, 69 [74]; 93, 1 [13]).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 19 Abs. 4 GG eine Rechtsweggarantie des Inhalts, daß ein möglichst umfassender gerichtlicher Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt zur Verfügung stehen muß (vgl. BVerfGE 8, 274 [326]; 25, 352 [365]; 51, 176 [185]; 54, 39 [41]; 67, 43 [58]; 96, 27 [39]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 19 Abs. 4 GG eine Rechtsweggarantie des Inhalts, daß ein möglichst umfassender gerichtlicher Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt zur Verfügung stehen muß (vgl. BVerfGE 8, 274 [326]; 25, 352 [365]; 51, 176 [185]; 54, 39 [41]; 67, 43 [58]; 96, 27 [39]).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/98
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 78, 88 [99]; 88, 118 [124]).
  • BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63

    Gnadengesuch

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1999 - 21 A 3943/95 .A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14858
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1999 - 21 A 3943/95 .A (https://dejure.org/1999,14858)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.02.1999 - 21 A 3943/95 .A (https://dejure.org/1999,14858)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 21 A 3943/95 .A (https://dejure.org/1999,14858)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylverfahren; Rechtsanwaltsgebühren; Beweisgebühr; Einführung von Erkenntnismaterial

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 68
  • NVwZ 1999, Beilage Nr. 7, 68
  • ZAR 1999, 140
 
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